Leistungen

Kompetente Leistungen auf einen Blick


Unsere Schwerpunkte sind das Steuer- und Insolvenzrecht, die Testamentsvollstreckung und die damit verbundene steuerliche Beratung und letztlich die wirtschaftliche Beratertätigkeit für Unternehmen. Verschaffen Sie sich nachfolgend einen Überblick über unsere Leistungen.

Sie suchen nach der bestmöglichen steuerlichen Gestaltung? Sie müssen eine streitige Frage mit dem Finanzamt klären? Ihr Steuerberater will kein Rechtsmittelverfahren, keine Klage gegen das Finanzamt führen? Nach einer Betriebsprüfung verlangt das Finanzamt Steuernachzahlungen? Sie müssen Einkünfte nacherklären? Sie wollen Ihre Steuerbelastung begrenzen? Das Finanzamt will sie haftbar machen für Steuerschulden? Eine Schenkung oder Erbschaft soll steuerlich optimiert werden? 

Dann sollten wir miteinander reden welche Möglichkeit es für Sie gibt.

Ihr Unternehmen befindet sich in einer wirtschaftlichen Krise? Ihr Unternehmen ist Gläubiger in einem Insolvenzverfahren? Sie sind Vertragspartner eines Unternehmens, das Insolvenzantrag gestellt hat? Sie sind Geschäftsführer oder Gesellschafter eines insolventen Unternehmens? Der Insolvenzverwalter fordert Geld von Ihnen/Ihrem Unternehmen? Das Finanzamt nimmt Sie in Haftung für Steuerschulden Ihres Unternehmens? Der Insolvenzverwalter macht Ansprüche gegen Ihr Kreditinstitut geltend? Der Insolvenzverwalter verweigert die Herausgabe der Sicherheiten?

Dann sollten wir miteinander reden. Seit 1999 werde ich von Insolvenzgerichten zum Insolvenzverwalter bestellt. Deshalb kenne ich die Sicht eines Insolvenzverwalters. Als Berater in insolvenzrechtlichen Fragen vertrete ich Ihre Interessen gegenüber anderen Verfahrensbeteiligten.

Sie verfügen über größeres Vermögen und mehrere Erben? Sie sind Unternehmer und wollen den Fortbestand Ihres Unternehmens sichern? Sie wollen sicherstellen, dass der Nachlass so zwischen den Erben verteilt wird, wie Sie es in Ihrem Testament geregelt haben? Sie befürchten Meinungsverschiedenheiten zwischen Ihren Erben?

Dann sollten Sie über die Anordnung einer Testamentsvollstreckung nachdenken. Kann die vom Erblasser bestimmte Person das Amt nicht annehmen – etwa aus gesundheitlichen Gründen – dann kann eine andere Person zum Testamentsvollstrecker bestellt werden. In einer Vielzahl von Fällen wurde ich zum Testamentsvollstrecker bestellt. Ich habe Erfahrung mit Nachlässen aller Größenordnungen – auch grenzüberschreitend.

Dazu gehört die Verwaltung von Immobilienvermögen und Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen, ebenso wie die steuerliche Betreuung des Nachlasses.

Seit mehreren Jahren gehen die Kreditinstitute immer mehr dazu über, die Avalbearbeitung spezialisierten externen Dienstleistern zu übertragen. Das Avalmanagement hat zum Ziel, das Avalrisiko durch das eingesetzte technische, kaufmännische und juristische Know-how zu reduzieren.

Vorzüge eines externen Avalmanagements:

  • Der Avalmanager hat eine hundertprozentige Interessengleichheit mit dem Bürgen
  • Die Abrechnung erfolgt auf einem reinen Erfolgshonorar
  • Der Avalmanager verfügt über ein nationales und weltweites Netzwerk

Der Avalmanager hat einen hohen Bekanntheitsgrad bei potentiellen Avalbegünstigten, sodass ein schneller Zugang zu den entscheidenden Ansprechpartnern möglich ist.

Herr Nießler ist seit 30 Jahren im Wirtschafts-, Gesellschafts-, Steuer- und Insolventzrecht tätig. Er verfügt über jahrzehntelange Praxis in der rechtlichen Beratung und Gestaltung, in der Prozessführung und als Insolvenzverwalter. Ein wichtiger Schwerpunkt im Umfeld einer Insolvenz ist die Beratung und Vertretung von Betroffenen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Kreditinstitute.

Seit Jahrzehnten ist er Mitglied in Gremien öffentlich-rechtlicher Institute und verfügt deshalb auch über profunde theoretische und praktische Erfahrung in (rechtlichen) Fragen solcher Institute.

Sie sind Unternehmer und wollen Ihre Kinder am Betrieb beteiligen? An Ihrem Unternehmen sind mehrere Gesellschafter beteiligt, einer möchte ausscheiden, ein anderer eintreten? Der Gesellschaftsvertrag Ihres Unternehmens soll geändert werden? Es gibt Meinungsverschiedenheiten zwischen den Gesellschafter Ihres Unternehmens? Ihr Unternehmen muss steuerlich optimiert werden? In Ihrem Betrieb sind arbeitsrechtliche Probleme zu lösen? Sie möchten Ihr Unternehmen an die Kinder übergeben? Sie möchten einen Vertrag mit einem anderen Unternehmen abschließen? Sie möchten Ihr Unternehmen veräußern? Dann sollten wir miteinander reden.

Als langjähriger Berater von mittelständischen Unternehmen und Unternehmer verfüge ich über vielfältige Erfahrungen in Fragen des Wirtschaftsrechts, des Handels- und Gesellschaftsrechts, in bankrechtlichen und arbeitsrechtlichen Problemen und Fragen der Vertragsgestaltung für Unternehmen.
Soweit es im Einzelfall erforderlich ist, ziehe ich – in Absprache mit dem Mandaten – weitere spezialisierte Kollegen hinzu.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf


Sie erreichen uns telefonisch unter: +49 (0) 64 31 – 59 06 9 - 0